Holzbearbeitung Schmeing
 
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Allgemeines
    Nachfolgende Bedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers Gütigkeit. Vor Zustandekommen des Vertrages mündlich oder schriftlich übergebene Erklärungen und getroffene Vereinbarungen der Vertragspartner werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn das im Vertrag schriftlich vereinbart worden ist. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und vertragsgestaltende Erklärungen und Vereinbarungen müssen schriftlich eingereicht werden und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers. Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Die Annahme von Aufträgen setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Der Unternehmer behält sich vor vom Vertrage zurückzutreten, falls die über den Beststeller eingeholte Auskunft ungünstig ist. Weiterhin ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn seine Vorlieferanten nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, kann der Besteller aus einem solchen Rücktritt nicht herleiten.

  2. Urheberrecht
    Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen unsere Schriftstücke und sonstige Ausarbeitungen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie dürfen durch den Empfänger oder Dritten auch nicht in anderer Weise missbräuchlich verwendet werden.

  3. Preise
    Unsere Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk, nicht verladen oder verpackt. Alle Preise basieren auf den heutigen Gestehungskosten. An diese halten wir uns, falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, für die Dauer von 4 Monaten gebunden. Sollte aus nicht durch uns zu vertretenden Gründen die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, sind wir erforderlichenfalls berechtigt, unsere Preise entsprechend zu berichtigen.

  4. Zahlung
    Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, bei Übergabe ohne jeden Abzug zahlbar. Der Besteller hat seine Rechte gesondert geltend zu machen. Unsere Monteure sind berechtigt, den Betrag entgegenzunehmen und zu quittieren. Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, ungeachtet unseres Rechts einen erhöhten Zinsschaden geltend zu machen.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung des Unternehmers mit dem Besteller herrührender Verpflichtungen Eigentum des Unternehmers.

  6. Eigenschaften der Ware
    Geringe Abweichungen von Abbildungen, Mustern und Imprägnierungen gelten als genehmigt. Proben und Muster (z.B. die Musterhäuser des Unternehmers) gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen, Farbe und Ausführung. Etwaige Risse, Harzgallen, Äste und Farbabweichungen im Holz sind naturbedingt und somit kein Reklamationsgrund.

  7. Lieferzeit und Lieferung
    Eine Lieferung bzw. Bereitstellung innerhalb einer Woche nach der angegebenen Lieferzeit gilt noch als rechtzeitig. Wenn der Versand nicht möglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und der gleichen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Der Verkäufer gerät erst unter Lieferverzug, wenn eine weitere vom Verkäufer schriftlich gesetzte Frist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist und der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat. Bei einem etwaigen Lieferverzug soweit er nicht auf den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung auf ihn über. Der Verkäufer ist nicht Verpflichtet für eine Transportversicherung zu sorgen. Bei Abholung der Gartenhäuser sind die Stückzahlen zu kontrollieren. Eine Vergütung nicht gelieferter Teile erfolgt nicht.

  8. Gewährleistung
    Für unsere Gewährleistung gilt, soweit nicht besonders vertraglich abweichendes vereinbart ist. Unsere Gewährleistungshaftungen gelten für die Verjährung aller Gewährleistungsansprüche der gesetzlichen Fristen des 638 BGB, wobei die Verjährung durch ein Mängelbeseitigungsverlagen nicht unterbrochen wird. Für Mängelfolgeschäden haften wir nicht, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Weiterhin ist die Gewährleistung für die folgen aufgehoben die durch Seiten des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Unternehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entstehen. Bei Selbstmontage müssen offensichtliche Mängel vor Weiterverarbeitungen sofort gerügt werden. Eine spätere Mängelrüge kann nur nach vorheriger Aufforderung zu einem Austausch durch den Lieferanten dann geltend gemacht werden, wenn ein wiederholter Austausch erfolglos geblieben ist. Dabei entstehende Kosten die beim Abnehmer oder Käufer anfallen gehen zu dessen Lasten.

  9. Rechte Dritter / Behördliche Genehmigungen
    Falls die bestellte Ware nach Angaben des Bestellers hergestellt geliefert oder aufgestellt wird, hat der Besteller dafür einzustehen, dass keine Rechte Dritter (z.B. Eigentum, Grenzabstand, etc.) oder öffentlich-rechtliche Bestimmungen (z.B. Baugesetze, Bauordnung, etc.) verletzt werden. Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. des Grundstückseigentümers, der Nachbarn, der Baubehörden, etc.) sind vom Besteller einzuholen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Besteller den Unternehmer von allen Ansprüchen freizuhalten.

  10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
    Wenn nichts anders vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für beide Teile Gronau/ Westf. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, ist Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Gronau.

  11. Abschlussbestimmungen
    Soweit etwas in den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht besonders geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein. so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.